STREUOBST für ALLE

„Streuobst für alle“ – der Streuobstpakt für Petersaurach 2024

Wie wäre es mit einem Obstbaum im Garten? Leckere Früchte ernten, alte Sorten erhalten und vielem Getier Lebensraum bieten? Dann machen Sie mit bei der Aktion „Streuobst für alle“ – dem Streuobstpakt für Petersaurach 2024. Und das Beste: Sie bekommen Ihre Bäume kostenlos. Denn der Bayerische Streuobstpakt ist ein Förderprogramm der Ländlichen Entwicklung in unserem Freistaat.

Der OGV kann hierfür für Grundstücke innerhalb der Gemeinde insgesamt bis zu 100 Bäume über die Förderung „Streuobstpakt“ bestellen. Sie können die Streuobstbäume auf Ihrem Grundstück pflanzen. Gefördert wird der Kauf ausschließlich hochstämmiger Bäume mit einem Bruttowert von bis zu 45 Euro je Baum. Hochstämmige Bäume passen auch in Hausgärten. Sie haben in der Regel einen Stamm von 1,80 m Höhe, mindestens jedoch einen 1,40m hohen Stamm (Krone nicht eingerechnet). Einige Bäume können auch in BIO-Qualität bezogen werden. BIO-Bäume werden nicht mit Kunstdünger und chemischen Spritzmitteln schnell aufgezogen. Dadurch besitzen sie ein besseres Wurzelwerk, besser ausgereiftes Holz und wurzeln schneller an.

Sie müssen den Baum selbst pflanzen und pflegen. Das bedeutet, dass Sie den Standort und das Gehölz dazu selbst auswählen. Auch die Kosten für das Pflanzmaterial (Anbindepfosten, Verbissschutz, Wühlmausschutz, evtl. Bewässerungssack …) müssen Sie selbst übernehmen. Die Bäume werden wurzelnackt geliefert. Das bedeutet, dass sie am besten sofort eingepflanzt werden sollten.

Wir sammeln Ihre Bestellungen und lassen die Bäume von der Baumschule zu uns in den Schau- und Lehrgarten am Jakob-Müller-Ring liefern. Sie können Ihre Bäume dort am Samstag, 02. November abholen. Sollten Sie den Baum nicht sofort einpflanzen können, können Sie ihn auch 2-3 Tage im Kühlen, z. B. in der Garage, bei befeuchteten Wurzeln lagern.

Folgende Sorten werden gefördert:

  • Kernobst (Apfel und Birne)
  • Steinobst (Pflaume Kirsche)
  • Walnuss
  • Quitte
  • Wildobst wie Vogelkirsche. Holzapfel. Wildbirne, Eberesche, Elsbeere, Maulbeere …
  • Esskastanie

Wichtig: mit der Abnahme eines durch den Streuobstpakt geförderten Baumes verpflichten Sie sich langfristig. Der Baum muss an seinem Standort mindestens 12 Jahre stehen bleiben, sonst müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden.

Aus dem Angebot der Baumschule haben wir Ihnen eine Auswahl zusammengestellt, welche Sie auf dem beiliegenden Bestellformular finden. Sollte Ihre Wunschsorte nicht dabei sein, sprechen Sie uns bitte gerne an.

Das ausgefüllte Bestellformular (siehe unten) schicken Sie bitte bis 20. September bitte per Email an vorstand@ogvpetersaurach.de